Verein: Der WSV stellte zur Jahresversammlung des Bezirksverbandes Ostthüringen im Frühjahr 2011 drei Anträge. Die wurden zurückgestellt und darauf verwiesen, dass sich der Thüringer Tischtennis-Verband zuerst damit beschäftigen soll. Das war durchaus nachvollziehbar, da der Verband die Grundlage schaffen muss und damit eine Einheitlichkeit im Freistaat gegeben wäre.



Folgende Anträge waren es:


1. Der Sportausschuss erhält die Aufgabe, gemeinsam mit den Kreisverbänden eine Umstellung des Mannschaftsspielbetriebes bei den Erwachsenen auf Vierermannschaften vorzubereiten. Ein Konzept für die Bezirksligen ist zu erarbeiten.

2. Die Bildung von Spielgemeinschaften im Nachwuchsbereich ist ab der Saison 2011/12 zulässig.

3. Die Bildung von Spielgemeinschaften im Erwachsenenbereich ist ab der Saison 2012/13 zulässig.

Hauptgrund für die Anträge war und ist die demografische Entwicklung und die Auswirkungen auf die Mitgliederanzahl. Eine Anpassung des Wettspielsystems, damit möglichst alle Vereine in die Lage versetzt werden, Mannschaften auf Bezirks- und Verbandsebene zu stellen, wurde angeregt.

Bei der Mitgliederversammlung des TTTV wurde über alle Anträge neu beraten. Die Thematiken wurden aber nicht beschieden, sondern in die Fachausschüssen verwiesen. Das war der Stand im Juni letzten Jahres.

 


Nun geht die Saison 2011/12 zu Ende und auf Nachfrage in der Erfurter Geschäftsstelle konnte keine Antwort darauf erhalten werden, wie der Stand ist.
Geschäftsführer Werner Fischer verwies auf die nächste Jahresversammlung. Doch die findet im Juni statt, weit nach den Meldeterminen für das neue Spieljahr.

Gerade im Nachwuchsbereich ist der Handlungsbedarf dringend. So wie sich die Entwicklung in den Schüler- und Jugendligen seit Jahren darstellt, war eine Behandlung längst überfällig. Nichts scheint passiert zu sein. Oder es fehlt an der Transparenz? Eventuell hat es ja schon eine Entscheidung im Jugendausschuss (bzw. was die anderen Anträge betrifft im Sportausschuss) gegeben.

Bei unserem Besuch des Intercupspiels in Mühlhausen war zu erfahren, dass es im Sportausschuss doch Aktivitäten gab. Aber nicht zu den Anträgen.
Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 12.September 2011 einstimmig beschlossen, Anpassungen in der Wettspielordnung und der Durchführungsbestimmung vorzunehmen. Diese wurden, wie der Faschwart Mannschaftssport Sigurd Lankisch bestätigte, Anfang Oktober 2011 vom Vorstand beschlossen.

Die auffälligste Änderung war, dass die Aufstiegssperre für eine in der Saison zuvor zurückgezogene Mannschaft aufgehoben wurde.
Begründet wurde die Maßnahme mit den Regelungen für die neue Regional- und Oberliga.

Ein Schelm, der dabei denkt, dass tatsächlich und ausgerechnet der Post SV Mühlhausen 3 von dieser Entscheidung profitieren sollte. Sportlich zeigten die Müntzerstädter in der Weststaffel später deutlich ihre Stärke und hätten mit Sicherheit auch in der Thüringenliga eine gute Rolle gespielt.
Tatsache ist aber, dass Post sein Team vor der Saison aus der Thüringenliga zurückgezogen hatte und so kein Aufstiegsrecht besaß.

Auf der ohnehin seit langem schlecht gepflegten und wenig informativen Verbandsseite war kein Hinweis zu finden. Die Durchführungsbestimmung wurde zwar eingestellt, aber die Änderungen nicht hervorgehoben. Der Passus zur veränderten Regelung fiel einfach raus.
Dass der Sperrvermerk noch Monate nach der Entscheidung in tt-info zu sehen war, macht die fehlende Transparenz in Entscheidungen des Verbandes und das Dilemma noch deutlicher.

Zum anderen muss den Verantwortungsträgern klar gewesen sein, dass eine Änderung der Bestimmungen, die Konsequenzen auf Auf- und Abstieg in der laufenden Saison haben, eine juristische Gradwanderung ist.
Jedem Verein, der sich nunmehr (berechtigt) benachteiligt fühlt, sind Tür und Tor für Klagen geöffnet.

Fachwart Lankisch war so freundlich und hat die Änderung auf Nachfrage erläutert und bestätigt. Schade fand er, dass in diversen Internetforen wilde Spekulationen auftauchten.
Leider hat der Verband seinen gehörigen Anteil daran, dass Annahmen und Hypothesen aufgestellt worden sind, die die Gründe für das Vorgehen erklären versuchen.

Dass zuvor überregional die Entscheidung pro Rückzieher gefallen war, wird auf einen Rechtsstreit zurückgeführt, bei dem sich eine Damenmannschaft diskriminiert gefühlt hatte, die wegen Schwangerschaft einer Spielerin die Mannschaft zurückzog und im Folgejahr kein Aufstiegsrecht hatte.

Damen waren die Auslöser für die Entscheidung. Männer können aber doch gar nicht schwanger werden?! Oder ist die Entscheidung ein Akt der Gleichberechtigung, so dass auch Männer inbegriffen sein müssen?

Spaß beiseite. Dass ausgerechnet ein Vorgang bei den Damen der Stein des Anstoßes war, löst in Weißenborn eine bittersüße Nachwehe aus.

Vor Jahresfrist hatte der WSV den Antrag für Franziska Müller gestellt, dass sie mit einer Sondergenehmigung für ein Jahr in der Verbandsliga spielen kann. Dies hätte nicht der Wettspielordnung und den Bestimmungen widersprochen. Eine Sonderregelung ist eine Sonderegelung. Die gegnerischen Mannschaften hatten auch nichts dagegen.
Das Urteil dann fiel laut Thomas Baier (Mühlhausen) einstimmig gegen eine Sondergenehmigung aus.

Die Art und Weise der Informationspolitik ist die eine Sache, die Verbandspolitik im speziellen eine andere. Ein Verband ist für die Entwicklung der Sportart da. Nichts anderes.
Entscheidungen werden aber augenscheinlich mit der Vereinsbrille getroffen. Diesen Vorwurf müssen sich die Verantwortlichen gefallen lassen, denn der Beigeschmack wie und für wen Entscheidungen fallen, ist mittlerweile äußerst fade.

In einem Beitrag vor einigen Monaten über das Verbandsgebaren hieß die Überschrift „Willkommen im Heute“. Heute lautet die Überschrift provokant „Lex Mühlhausen.“
Es ist zu wünschen, dass die Oberen den ironischen Titel mit einem Lächeln akzeptieren und sich ernsthaft und tiefgründig mit den zahllosen Herausforderungen für unsere Sportvereine beschäftigen.

Zeit wird es. Aber das stand an dieser Stelle auch schon - vor Monaten.

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