Tischtennis: Der WSV stellte einen Antrag für eine Sondergenehmigung, damit Franziska Müller in der neuen Saison auch in der Verbandsliga spielen kann. In diesen Tagen wird eine Entscheidung vom Sportausschuss des Thüringer Tischtennis-Verbandes erwartet. Gibt es eine Entscheidung für den Sport oder werden die Paragrafen darüber stehen?


Der Antrag hat folgende Wortlaut:

Antrag
Der Weißenborner SV 1882 beantragt eine Sonderspielgenehmigung für Franziska Müller, um im Spieljahr 2010/11 in der Herren-Verbandsliga spielen zu können.

Begründung:
Franziska Müller gehört seit Jahren zur Spitze im Thüringer Damen-Tischtennis. In der aktuellen Rangliste liegt sie auf Rang 5. Ihr sportliches Niveau wird durch eine 20:7-Bilanz im 2. Paarkreuz der 1. Bezirksliga Ostthüringen unterstrichen. Sie zählt damit zu den erfolgreichsten Akteuren der Liga. Vor zwei Jahren wurde sie Deutscher Meisterin in der B-Klasse.
Im Sinne der weiteren Leistungsentwicklung und der Honorierung der bisherigen Ergebnisse ist eine Sondergenehmigung gerechtfertigt.

Antragsteller:
Weißenborner SV 1882 e.V.


In Ergänzung erklärte der WSV nach Absprache mit Thüringens Vize-Präsidenten Thomas Baier den Sachverhalt.

Liebe Mitglieder des Sportausschusses!

Ich möchte gern noch einige Ausführungen zu dem Antrag des Weißenborner SV 1882 machen.
Bei dem Antrag handelt es sich um eine Sondergenehmigung für ein Jahr. Diese würde damit nicht der Wettspielordnung und den Bestimmungen widersprechen.
Eine generelle Freigabe halte ich für nicht sinnvoll. Deshalb wurde ein Einzelantrag gestellt.

Warum sollte dem Antrag entsprochen werden?
Gegen eine Sondergenehmigung spricht nichts. Sportlich hat Franziska Müller den Nachweis erbracht, in der Verbandsliga spielen zu können.
Die erwähnte 20:7-Bilanz als Nummer 3 der Mannschaft spricht für sich. Zudem nimmt sie regelmäßig an Turnieren teil und wies auch dort ihre Leistungsstärke nach. Franziska gehört zu den besten Spielerinnen des Freistaates, was der 5. Ranglistenplatz eindeutig unterstreicht.
Um eine Spielerin auf diesem Niveau weiter zu fördern, wäre eine Spielberechtigung nur logisch.

Würde diese Sondergenehmigung einen Präzendensfall schaffen?
Eindeutig lautet hier die Antwort nein. Der Antrag stellt einen Einzelfall dar. Die genannten Fakten (Ergebnisse in der Meisterschaft und der Ranglistenplatz) untermauern eine Spielberechtigung.
Der Sportausschuss entscheidet hier nach der nachgewiesenen Spielstärke.
Anzumerken ist, dass eine ähnliche Konstellation nur bei einer weiteren Spielerin existiert. Dabei handelt es sich um die beim Gothaer SV spielende Heike Hülß, die mehrmals Landesmeisterin war, und in der 1. Bezirksliga Nordthüringen aktiv ist.

Ein Vereinswechsel wäre eine Alternative?!
Im Damenbereich ist die Oberliga die vergleichbare Spielklasse. Ein Wechsel zu einem Oberligaverein kommt aus persönlichen Gründen nicht in Frage.
Franziska wohnt in Weißenborn und absolviert eine Ausbildung in Jena bzw. Gotha. Damit ist sie die ganze Woche eingebunden. In der Oberliga zu spielen, würden bedeuten, dass fast alle Spiele mit großem zeitlichen Aufwand und Fahrten verbunden sind.
Beim Weißenborner SV 1882 hat sie sich in der 1. Mannschaft und der 1. Bezirksliga etabliert und ist ein fester Bestandteil geworden. Dadurch ist sie dem Tischtennissport treu geblieben. Sie fühlt sich wohl im Verein und hat maßgeblichen Anteil am Aufstieg.

Dieser positiven Entwicklung und die Berücksichtigung der beruflichen Situation begünstigt die Sondergenehmigung.

Ich darf mich schon jetzt dafür bedanken, dass sich alle Mitglieder des Sportausschusses intensiv mit dieser Thematik beschäftigen und im Sinne des Sports und der Sportlerin entscheiden werden.

Mit sportlichen Grüßen!
Jens Büchner

Termine

Keine Termine

Sponsoren

Login