Tischtennis: Dr. Carsten Morgenroth, im Rechtsausschuss des Thüringer Tischtennis-Verbandes tätig, kommt bei Betrachtung des Falles zu dem Schluss, dass „der Einspruch des TSV Bad Blankenburg in der Sache begründet“ ist.

Demnach sollten die Staffelleiter die Spielwertungen gegen die 1. und 2. Mannschaft der Bad Blankenburger revidieren. Die Strafen wurden durch Nichteinhaltung der Formalien und der Zeitschiene unberechtigt ausgesprochen.

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