Fall 1: Klaus-Dieter Viebranz, Nummer eins von Saalfeld, wollte mit seinem Team das Auswärtsspiel in Altenburg kurzfristig verlegen. Nach einer Zusage der Skatstädter hätten diese dann doch auf dem Spieltermin bestanden. Saalfeld reiste nicht an.
Die Altenburger haben den Ablauf anders in Erinnerung. Eine Zusage gab es von Aufbau-Seite nicht. Saalfeld rief kurz vor dem Spielwochenende an und wollte das Spiel verschieben. Altenburg konnte dem Wunsch nicht nachkommen.
Folglich wurde die Begegnung als kampfloser Sieg für den Aufsteiger gewertet.
Fall 2: Am 16. Oktober 2010 spielten in der 3. Bezirksliga der TSV Bad Blankenburg 2 und der MTV 1876 Saalfeld 2 gegeneinander. Die Partie endete um 16.45 Uhr mit einem 9:7 für den Gastgeber.
Parallel fand die Begegnung der 1. Blankenburger Mannschaft in der 1. Bezirksliga gegen Pößneck statt. Der Aufschlag erfolgte um 16.00 Uhr. Bad Blankenburg siegte sicher mit 9:3.
Im Nachgang legte Saalfelds Thomas Knoll Protest beim Staffelleiter ein, da mit Ernst Schiersch, Nummer 2 der 2. Bad Blankenburger Mannschaft, ein Akteur in der 1. Mannschaft Ersatz spielte, obwohl die Partie in der 3. Bezirksliga offiziell und nachweislich noch nicht beendet war.
Die Staffelleiter werteten beide Partien gegen die Bad Blankenburger mit jeweils 0:9.
Derzeit werden diese Entscheidungen nach Protest durch den TSV Bad Blankenburg geprüft.
Jens Büchner, langjähriger Staffelleiter und Sportwart in Thüringen und Ostthüringen, beschäftigte sich auf Nachfrage mit den Fakten und kommt zu folgendem Schluss:
Im Punkt 4.8. der Wettspielordnung des Thüringer Tischtennis-Verbandes beschreibt Absatz 3 die Fälle, in denen „der gesamte Mannschaftskampf für eine Mannschaft als verloren gewertet wird“. U.a. ist dort aufgeführt, dass ein Spieler nicht gleichzeitig an Spielen zweier oder mehrerer Mannschaften teilnehmen kann. „Ein in einem Spiel mitwirkender Spieler kann, solange dieses nicht offiziell beendet ist, nicht in einer anderen Mannschaft des Vereins mitwirken.“
Folglich durfte Ernst Schiersch nicht in der 1. Mannschaft zum Einsatz kommen. Eine Spielwertung für Pößneck wäre die logische Konsequenz. Das Ergebnis der Drittligapartie bliebe aber unberührt, da eine Regelverletzung nur im folgenden Spiel vorliegt.
Bevor diese Entscheidung allerdings zum Tragen kommt, gilt es zu prüfen, ob der nachträgliche Protest von Saalfeld (er war nicht auf dem Spielformular vermerkt worden) Paragraf 9 der Wettspielordnung entspricht.
Dort heißt es, dass Protest per Übergabe-Einschreiben an den zuständigen Staffelleiter zu erfolgen hat. Wird die Begründung nachgereicht, so muss dies innerhalb von sieben Tagen – ebenfalls durch Einschreiben oder Postzustellungsurkunde – geschehen.
Nun wäre festzustellen, ob der Protest nach der Regelung am 23. Oktober 2010 beim Staffelleiter – schriftlich – vorlag.
In dem aktuellen Fall hätte allerdings nur Pößneck die Möglichkeit gehabt, Protest einzulegen. Der Einspruch Saalfelds ist unerheblich, da sich dieser auf die eigene Partie beschränkte, dort aber kein Regelverstoß nach Wettspielordnung vorlag.
Zur Erinnerung: Ein Protest des WSV, der vor Jahresfrist auf dem Spielformular in Zeulenroda vermerkt wurde, musste vom Staffelleiter abgewiesen werden, da der Protest nicht per Einschreiben an ihn gesandt wurde. Gleiches würde hier zu treffen.
Die Folge wäre, dass beide real erspielten Ergebnisse bestand haben. Die Wertungen wären hinfällig.
Stellt der Staffelleiter selbst eine Überschneidung bei einem Einsatz fest, so ist er sicherlich berechtigt, aufgrund der Regelungen eine Spielwertung auszusprechen, obwohl kein Protest vorliegt.
Wenn dieser Präzendensfall allerdings zum Tragen kommen würde, d.h. der Staffelleiter der 1. Bezirksliga wertet die Begegnung aufgrund der vorliegenden Tatsachen, dann wird der (Freizeit-)Sport mit seinen moralischen Regelungen ad absurdum geführt.
Wenn Pößneck nicht einverstanden gewesen wäre, hätte die Mannschaft von vornherein einen Einsatz von Schiersch abgelehnt. Ein Protest erfolgte ja auch nicht.
Vielmehr kann es auch in anderen Ligen bzw. Vereinen oft vorkommen, dass Mannschaften kurzfristig auf Nachrücker aus unteren Teams angewiesen sind. Durch berufliche Verpflichtungen und andere Gründe sind die Spielerdecken in jedem Verein dünn.
Mit dem nötigen Fingerspitzengefühl sollten die Staffelleiter daher vorgehen und nicht einschreiten, wenn ein Fall wie in Bad Blankenburg eintritt. Liegt kein Protest vor, ist die andere Mannschaft mit dem Einsatz einverstanden. Das ist erfahrungsgemäß und im Sinne eines fairen Miteinanders zum Glück auch der Regelfall.