201617 newsTischtennis [22.06.2017/bj]: Die Wettspielordnung des DTTB (gültig ab Spielzeit 2017/2018 gemäß Beschluss des Bundestages im Jahre 2016) mit den Ausführungsbestimmungen des TTTV gemäß Beschlussfassung des Verbandstages am 11. Juni 2017 ist auf der Homepage des Verbandes einsehbar / als Download verfügbar. Die Ausführungsbestimmungen für den Spielbetrieb im TTTV sind grün hinterlegt.


Vorsorglich weist der Geschäftsführer darauf hin, dass die Wettspielordnung 90 Seiten umfasst, falls sie ausgedruckt werden soll. Alle Mannschaftsführer und Aktiven sind angehalten, die Wettspielordnung gründlich zu lesen.

Hier ein paar Punkte mit Hinweisen für unseren Verein:

1. Die Ballmarke ist in Click-TT angegeben. Allerdings nur die Farbe und das Material.
Der WSV spielt die Zelluloidbälle noch auf und wechselt danach auf die Plastevariante (Joola).

2. „Jede Verlegung, die auf keinem Verlegungsgrund gemäß der WO beruht und infolge der das Punktspiel nach dem zu Saisonbeginn vom Staffelleiter bestimmten Termin stattfindet, ist für den antragstellenden Verein kostenpflichtig nach GebO des TTTV.“
Deswegen wird die Planung nach der ersten Bekanntgabe der Ansetzungen sehr wichtig sein, um diese (kostenfreie) Phase zu Terminverschiebungen zu nutzen.
Wie hoch die Verlegungsgebühr sein wird, soll demnächst festgelegt werden.

3. „Für die Kapitäne: Für die Bezirks- und Landesspielklassen des TTTV gelten 8 Stunden nach der im Spielplan festgesetzten Anfangszeit für die Meldung des Ergebnisses des Mannschaftskampfes. Ein Überschreiten dieser Frist führt zur Verhängung einer Ordnungsgebühr nach GebO des TTTV gegen den Heimverein.“

4. Wartezeiten auf die Gastmannschaft: Bezirksliga 45 Minuten, Kreisliga 30 Minuten.

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